Unterkunft-Borkum

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AGB

 Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung der Ferienwohnungen auf Borkum im Bungalow Austernfischer, Ferienwohnung Fabio, Mövennest und der FeWo Auster  (13.09.2016)

  • 1 Buchung

1.1 Bei Buchungen über den Vermieter, macht dieser dem Mieter ein Angebot in Form des zugesandten Mietvertrages.

Die Buchung der Ferienwohnung ist verbindlich, sobald der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Mietvertrag

beim Vermieter eingegangen ist.

Mit der Unterzeichnung des Mietvertrages erkennen der Mieter und seine Mitreisenden diese AGB als verbindlich an.

 

1.2 Bei der telefonischen Buchung kommt der Vertrag durch Abgabe der Willenserklärung am Telefon und die

telefonische oder schriftliche Bestätigung durch den Vermieter zustande.

 

1.3 Die Ferienwohnung darf höchstens mit der bei der Buchung angegebenen Personenanzahl genutzt werden.

 

  • 2 Mietzahlung

In aller Regel muß eine Anzahlung in Höhe von 30% der Gesamtmietkosten umgehend nach Erhalt des Mietvertrages

geleistet werden.  Die Rest-Zahlung ist 4 Wochen vor der Anreise auf das Bankkonto des Vermieters fällig.

Bei kurzfristigen Buchungen ist der Reisepreis umgehend zu überweisen ggf. dem Vermieter in bar zu bezahlen.

Eine Kaution wir nicht erhoben.

 

  • 3 Nebenkosten / Kurtaxe

Die Nebenkosten für Wasser und Strom sind im Mietpreis enthalten.

Sofern Bettwäsche und Handtücher nicht gesondert gebucht wurden, sind diese selbst mitzubringen.

Die Kurtaxe wird von der Gemeinde erhoben und muss mit überwiesen werden.

 

  • 4 Schlüsselübergabe

Die Schlüssel stecken am Tag der Anreise in der Wohnungstüre, oder der Vermieter sendet  dem Mieter den Wohnungsschlüssel mit weiteren Unterlagen ca. eine Woche vor  Mietbeginn an die im Mietvertrag angegeben Adresse zu.

Der Schlüssel muss bitte nach Abreise in der Wohnung hinterlassen werden.

 

  • 5 An- und Abreise

Am Anreisetag steht die Ferienwohnung ab 15.00 Uhr zur Verfügung.

Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Ferienwohnung nicht pünktlich um 15.00

Uhr bezogen werden kann.

Am Abreisetag muss die Wohnung ab 10 Uhr zur Endreinigung zur Verfügung stehen.

Die Geschirreinigung ist nicht in der Endreinigung enthalten und muss vom Mieter durchgeführt werden.

 

  • 6 Allgemeine Verpflichtungen / Hausordnung

6.1 Der Mieter ist gehalten, sich insbesondere bzgl. der Lautstärke rücksichtsvoll zu verhalten, um die anderen

Mieter nicht in ihrer individuellen Urlaubsgestaltung zu beeinträchtigen.

6.2 Die  Ferienwohnung wird mit vollständigem Inventar vermietet. Etwaige Fehlbestände, Mängel oder

Beschädigungen sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Über den Zustand der Wohnung und des Inventars

werden eventuelle Rügen nur innerhalb 24 Stunden ab Ankunft anerkannt. Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln. Der Mieter haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflichten entstehen, besonders bei unsachgemäßer Behandlung technischer Anlagen und anderer Einrichtungsgegenstände.

Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen.

 

  • 8 Rauchen

Das Rauchen in den Wohnungen ist nicht gestattet. Der Mieter soll bitte ggf. den Balkon oder Garten nutzen.

 

  • 9 Internetnutzung

Der Mieter kann den per Username/Passwort geschützten WLAN-Zugang  nutzen, ist aber  verpflichtet, keine fremden

Schutzrechte (z. B. Urheberrechte, Markenrechte, Patentrechte und Datenbankrechte) zu verletzen, keine

Dienste zum Abruf oder zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Informationen zu nutzen und keine Inhalte

verleumderischen, beleidigenden oder volksverhetzenden Charakters zu verbreiten oder gegen sonstige Gesetze oder Verordnungen zu verstoßen.

Vermieter stellt dem Mieter deshalb den Internetzugang nur authentifiziert zur Verfügung und wird gemäß

Telekommunikationsgesetz (TKG) dessen Verbindungsdaten speichern bzw. speichern lassen. Im Falle eines

rechtswidrigen Gebrauchs des Internetzgangs wird somit der Mieter haftbar gemacht. Insofern muss die

Zugangsidentifikation zum WLAN vom Mieter besonders sorgfältig verwahrt werden, damit sie keinen Dritten

zugänglich ist.

WLAN ist nach aktuellem Stand 13.09.16 in folgenden Ferienwohnungen verfügbar:

Alle Wohnungen Am Dobbenacker 12 und 14, Die Ferienwohnung Auster auf der Bismarckstr. 43

 

  • 10 Haustiere

Das Mitbringen von Haustieren ist nur nach Absprache erlaubt.

 

  • 11 Reiserücktritt
  1. 1 durch den Mieter

Ein notwendiger Rücktritt von der Reise muss schriftlich mitgeteilt werden. Sofern sich die Ferienwohnung nicht

anderweitig vermieten lässt, hat der Vermieter einen Ersatzanspruch nach folgender Staffelung:

 

Bei Reiseverhinderung muss der Mieter die Reservierung schriftlich kündigen.

Stornokosten:

vom Buchungstag bis 90 Tage vor Mietbeginn 20 % der  bestätigten Mietkosten.

ab 89 Tage bis 60 Tage vor Mietbeginn 40 % der  bestätigten Mietkosten,

ab 59 Tage bis 36 Tage vor Mietbeginn 70 % der  bestätigten Mietkosten,

ab 35 Tage vor Mietbeginn 100 % der  bestätigten Mietkosten.

Sollte keine Benachrichtigung erfolgen, so sind bei Nichtanreise 100 % der bestätigten Mietkosten zu

zahlen.

 

11.2 Bei vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses oder bei Nichtanreise hat der Mieter keinen

Ersatzanspruch für die nicht in Anspruch genommenen Miettage.

 

11.3 Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, die nicht in Anspruch genommene Mietzeit der

Wohnung nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen

Vergabe der Wohnung hat der Gast für die Dauer des Vertrages den errechneten Betrag zu leisten.

Es ist empfehlenswert eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

 

11.4 Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter

andere Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige

Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.

 

  • 12 Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung

des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser-, Strom- sowie ggf. Internetversorgung,

sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.

Die Haftung des Vermieters ist auf die maximale Höhe des Mietpreises beschränkt.

 

  • 13 Salvatorische Klausel

Sollte eine der zuvor beschriebene Mietbedingung rechtsungültig sein, so wird diese durch die entsprechenden

gesetzlichen Regelungen ersetzt. Die anderen Mietbedingungen bleiben davon unberührt und weiterhin gültig.

 

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